AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

01.04.2025

für Veranstaltungen

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1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und Vertragsangebote zwischen der Süddeutsche Zeitung GmbH („SZ“) und dem jeweiligen Dritten („Teilnehmer“) im Zusammenhang mit sämtlichen Veranstaltungen der SZ und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten, Mitveranstalter oder Kooperationspartner (insbesondere im Zusammenhang mit deren Besuch, Vorbereitung und Durchführung, der Erbringung und Entgegenahme von veranstaltungsvorbereitenden oder veranstaltungsbegleitenden Dienstleistungen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen, nicht jedoch Ausstellung und Sponsoring, vgl. Ziffer 6), gleich ob diese physisch (z.B. Messen und Kongresse; „Präsenzveranstaltungen“) oder digital bzw. virtuell (z.B. Webinare; „Digitalveranstaltungen“) oder als Mischform (z.B. Live Stream einer physisch stattfindenden Veranstaltung; „Hybridveranstaltungen“) stattfinden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SZ ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch in der widerspruchslosen Entgegennahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch SZ maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Teilnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(6) Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personalgesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Veranstalter

Süddeutsche Zeitung GmbH
Hultschiner Straße 8
81677 München
Tel.: +49 (0) 89 2183 - 0
gipfel@sz.de
www.sz-gipfel.de

3. Vertragsabschluss

(1) Alle Verträge des Teilnehmers mit SZ bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit Unterschrift beider Vertragsparteien. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird.

(2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer von SZ angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. SZ hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo mit der Anmeldebestätigung ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail die Rechnung im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs-Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des SZ und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten AGB für Veranstaltungen der Süddeutsche Zeitung GmbH Mitveranstalter oder Kooperationspartner. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. SZ prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. SZ ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt
zustande, wenn SZ dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (einschließlich E-Mail) bestätigt.

4. Zahlungsbedingungen

Die von SZ berechneten Beträge sind ohne Abzug zuden auf den Rechnungen mitgeteilten Terminen unter Angabe der Rechnungsnummer zahlbar.

5. Foto- und Filmaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen (im Folgenden Aufnahmen) gefertigt. Diese verwertet SZ für Zwecke der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Bewerbung von weiteren Veranstaltungen. Dazu werden die Aufnahmen im Nachgang auf Websites von SZ und in den gedruckten Programmen von weiteren Veranstaltungen veröffentlicht. Zu den vorstehenden Zwecken veröffentlichet SZ die Aufnahmen auch in sozialen Netzwerken, wie LinkedIn, Xing und Twitter. Sofern SZ Veranstaltungen mit einem Veranstaltungspartner oder Kooperationspartner gemeinsam durchführt, gibt SZ die Aufnahmen unter Umständen an diese oder auf Anfrage an Referenten und sonstige Partner weiter. Darüber hinaus gibt SZ die Aufnahmen jedoch nicht an Dritte weiter. Dies gestattet Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. (f) DSGVO, weil SZ ein berechtigtes Interesse daran hat,
ihre Veranstaltungen zu veröffentlichen, zu dokumentieren sowie zukünftige Veranstaltungen mit den Aufnahmen vergangener Veranstaltungen zu bewerben. Da Teilnehmer hier eine öffentliche Veranstaltung besuchen, geht SZ davon aus, dass aus Sicht des Teilnehmers keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Aufnahmen sowie Verarbeitung dieser Aufnahmen zu den oben beschriebenen Zwecken sprechen. Sollte dies dennoch der Fall sein, wird der Teilnehmer hiermit gebeten, sich bitte umgehend vor Ort an den Infocounter zu wenden und dort den Widerspruch mitzuteilen. Der Teilnehmer wird hiermit in diesem Fall auch gebeten, – soweit Ihm möglich –
auch selbst darauf zu achten, nicht fotografiert zu werden oder sich gerne auch direkt an den/die Fotograf:in zu wenden.

6. Ausstellung/Sponsoring

Die Konditionen der veranstaltungsbegleitenden Fachausstellung/des Sponsorings sind jeweils in veranstaltungsspezifischen Bedingungen geregelt.

7. Besondere Regelungen für Präsenzveranstaltungen

(1) Der Veranstaltungsort ist im jeweiligen Veranstaltungsprogramm bzw. der Website der Veranstaltung ausgewiesen.

(2) Anreisen und Übernachtungen sind vom Teilnehmer auf eigene Kosten selbst zu organisieren/zu buchen.

(3) Der Teilnehmer muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket oder sonst vorgesehene Einlassberechtigung vorweisen. Da die Zugangsberechtigung personengebunden ist kann der Teilnehmer auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Teilnehmer Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z. B. ein Event-Badge oder ein Wrist Band), das er während der jeweiligen Veranstaltung bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.

(4) SZ behält sich das Recht vor, Teilnehmern den Einlass zu verwehren, sofern sie gegen die Hausordnung verstoßen oder aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen.
Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden. Bei den Veranstaltungen übt SZ das Hausrecht aus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush-/Guerilla-Marketing-Maßnahmen kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume
zu verlassen. Weitergehende Ansprüche von SZ gegen den Teilnehmer bleiben unberührt.

8. Besondere Regelungen für Digitalveranstaltungen

(1) Die Teilnahme an Digitalveranstaltungen setzt die Nutzung des Digitalangebots der SZ voraus.

(2) Der Teilnehmer sichert zu, dass alle von ihm bei derRegistrierung zum Digitalangebot angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Die Nutzungsberechtigung des Internetangebotes gilt nur für den Teilnehmer persönlich und ist nicht übertragbar. Die Zugangsdaten sind durch den Teilnehmer sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich und haftet für etwaige von ihm zu vertretende Schäden im Falle des Missbrauchs. SZ behält sich vor, den Zugang zum
Digitalangebot bei Verstößen gegen diese AGB (insbesondere wegen falscher Angaben bei oder nach der Registrierung und/oder unbefugter Weitergabe oder Offenlegung der Zugangsdaten) oder Hacking (insbesondere des Passwortes), zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder dem Teilnehmer den Zugang mit sofortiger Wirkung oder mit im eigenem Ermessen stehender Frist endgültig zu entziehen und/oder den Vertrag zur Nutzung des Digitalangebotes außerordentlich und fristlos zu kündigen.

(3) SZ ist frei in der Gestaltung der Inhalte und jederzeit berechtigt, das Digitalangebot zu ändern, einzuschränken, zu erweitern, oder ganz einzustellen. SZ ist bei der Erbringung ihrer Leistung frei, diese auch durch Dritte nach eigener Wahl zu erbringen.

(4) Das Digitalangebot beruht teilweise auf Inhalten von Mitveranstaltern, Kooperationspartnern, Sponsoren und Ausstellern von SZ, u.a. kann SZ für die Aufzeichnungen und Liveübertragungen externe Sprecher und Moderatoren einsetzen. SZ übernimmt keine Haftung - weder ausdrücklich noch stillschweigend - für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Aktualität sowie für die Brauchbarkeit der Inhalte des Internetangebots für den Teilnehmer.

(5) Das Digitalangebot ist nicht an Personen in Ländern gerichtet, die das Vorhalten bzw. den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Beschränkungen vor Aufruf dieser Webseiten zu informieren und diese einzuhalten.

(6) Der Teilnehmer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Digitalangebots technisch nicht zu realisieren ist. SZ bemüht sich jedoch, das Digitalangebot möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von SZ stehen, können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Internetangebots führen. Die Abwicklung des Internetangebots erfolgt mit marktüblicher Software. Maßgeblich sind die angegebenen Softwarevoraussetzungen bei der Anmeldung. SZ hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und fehlerfreie technische Voraussetzungen dieser Software.

9. Besondere Regelungen für Hybridveranstaltungen

Für Hybridveranstaltungen gelten die besonderen Regelungen für Präsenzveranstaltungen (Ziffer 7) und für Digitalveranstaltungen (Ziffer 8) entsprechend.

10. Referenten; Urheberrechte

(1) Referenten können auf Grund besonderer unvorhersehbarer Gründe durch andere ersetzt werden, die eine vergleichbare themenbezogene Qualifikation aufweisen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Referenten besteht nicht. Ein Anspruch auf Stornierung oder Rückerstattung der Kosten besteht in den vorgenannten Fällen nicht.

(2) Vorträge auf der Veranstaltung werden grundsätzlich in Deutsch oder Englisch gehalten. Anderssprachige Vorträge werden in Englisch und/oder Deutsch übersetzt. Die entsprechenden Veranstaltungsdokumentationen folgen dieser Regel. Ein Anspruch auf Dolmetschen/Übersetzen besteht nicht.

(3) Die veranstaltungsbezogenen Inhalte, insbesondere Vorträge und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich zu eigenen Zwecken des Teilnehmers zulässig. Eine Weitergabe von Inhalten des Internetangebots an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.

(4) Eine über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte gleich welcher Art, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Wiedergabe in unkörperlicher Form (Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. Vortrag, Aufführung und Vorführung, öffentlicher Zugänglichmachung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung) sowie Aufzeichnung, Digitalisierung, Speicherung - gleich in welcher Form und auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung - ist unzulässig.

(5) Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten der Vorträge und Dokumentationen übernimmt SZ keinerlei Verantwortung oder Haftung.

11. Stornierung; Höhere Gewalt

(1) Für Veranstaltungen der SZ besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB und in Ausnahme zu § 312 g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher, da es sich bei den Veranstaltungen der SZ um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und diese Verträge für ihre Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen.

(2) SZ behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich, örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, die Dauer, den Inhalt sowie das Format (z.B. von Präsenzveranstaltung zu Digitalveranstaltung, etc.) zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen. Vorbehaltlich Absatz (3) oder Absatz (4) ergibt sich für den Teilnehmer hieraus nicht das Recht
zum Rücktritt vom Vertrag. SZ hat in diesen Fällen den Teilnehmer unverzüglich zu unterrichten.

(3) Bei einer kompletten Stornierung der Veranstaltung durch SZ, die nicht aus Gründen höherer Gewalt erfolgt, werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von SZ.
(4) Bei einer Verschiebung der Veranstaltung, behalten die Tickets in jedem Fall Ihre Gültigkeit für den neuen Termin, wobei die Teilnahme kostenfrei auf Ersatzteilnehmer:innen übertragen
werden kann. Bei einer durch die SZ zu vertretenden Verschiebung der Veranstaltung kann der Kunde eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen (die Tickets verlieren dann ihre Gültigkeit).
Im Übrigen kann der Kunde bei Verschiebung der Veranstaltung eine Rückabwicklung des Vertrags nur verlangen, sofern der neue Termin für den Kunden unzumutbar sein sollte. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von SZ.

(5) Höhere Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Unruhen, Aufruhr, Embargos, Naturkatastrophen, Feuer, Epidemien, Pandemien, gesetzgeberische Aktivitäten, gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Maßnahmen, oder andere unvorhersehbare und nicht durch SZ zu
vertretende Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, die SZ an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hindern, verlängern bzw. verschieben vereinbarte Lieferfristen bzw.
Liefertermine jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, zu dem sich SZ in Verzug befindet. Abweichend davon behält sich SZ anstelle einer Anpassung die Möglichkeit vor, den Vertrag kostenfrei zu beenden und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern.

(6) Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) und dadurch bedingter, weitreichender staatlicher und sonstiger Maßnahmen zur Beschränkung der Volkswirtschaft und des öffentlichen Lebens finden die Regelungen zur höheren Gewalt nach vorstehendem Absatz (7), gleich in welchem Fall höherer Gewalt, entsprechend Anwendung, wenn (a) ein Ereignis höherer Gewalt andauert, die Parteien währenddessen einen Vertrag schließen und dabei die Erwartung haben, dass das Ereignis endet oder eine wesentliche Besserung eintritt, aber das Ereignis entgegen der Erwartung fortdauert oder keine wesentliche Besserung eintritt; oder (b) ein Ereignis höherer Gewalt vor dem Abschluss des Vertrags endete, jedoch nach seinem Abschluss erneut auftritt (z.B. wenn eine Pandemie oder Epidemie erneut auftritt).

12. Haftung von SZ

SZ haftet nur (i) für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (ii) für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch SZ, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), (iii) für infolge einer arglistigen Täuschung von ihr verursachte Schäden, (iv) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SZ beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung von SZ ausgeschlossen.

13. Haftung des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Dritte im Sinne von § 278 und § 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind, entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung von § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.

(2) Der Teilnehmer stellt SZ von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei, soweit diese vom Teilnehmer, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, von seinen Gästen zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (z.B. wegen Ruhestörung, Versperrung von Rettungswegen, Missachtung von Rauchverboten), die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen SZ der Versammlungsstätte verhängt werden können.

14. Subunternehmer

(1) Der Teilnehmer wird seine vertraglichen Pflichten selbst erfüllen. Die Einschaltung von Subunternehmern, Unterauftragnehmern, Unterausstellern oder sonstigen Dritten („Subunternehmer“) ist dem Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SZ erlaubt.

(2) Wenn und soweit SZ der Einschaltung eines Subunternehmers durch den Teilnehmer zugestimmt hat, wird der Teilnehmer dem Subunternehmer sämtliche Pflichten auferlegen, die dem Teilnehmer gegenüber SZ obliegen, soweit dies für die vertragsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Teilnehmers erforderlich ist. Der Teilnehmer stellt sicher, dass Subunternehmer sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, einhalten. Der Teilnehmer bleibt in jedem Falle für Handeln und Unterlassen des Subunternehmers wie für eigenes Handeln und Unterlassen verantwortlich und haftbar.

15. Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.swmh-datenschutz.de/sz-gipfel.

16. Veröffentlichung der Teilnehmerliste

Um Teilnehmern das „Netzwerken“ und die Kommunikation mit anderen Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu ermöglichen werden ihre angegebenen Daten (Vor-, Nachname, Titel und Unternehmen) auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für die sie sich angemeldet haben veröffentlicht. Die Teilnehmerliste ist nicht öffentlich einsehbar, sie steht lediglich anderen Teilnehmern der Veranstaltung in gedruckter Form, oder digital innerhalb der SV Veranstaltungen
App oder innerhalb der Digitalveranstaltung, zur Verfügung. In dem oben beschriebenen Zweck liegt das berechtigte Interesse der SZ an der Verarbeitung dieser Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO). Teilnehmer haben das Recht Widerspruch gegen diese Verarbeitung per Brief an Süddeutsche Zeitung GmbH, Hultschiner Str. 8, 81677 München oder mittels E-Mail an gipfel@sz.de einzulegen. Weitere Informationen zu Datenschutz finden Sie unter www.swmh-datenschutz.de/sz-gipfel.

17. Schlussbestimmungen

(1) Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und ausschließlichen - auch internationalen - Gerichtsstand München vereinbart.

(3) Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Sollte ein Teil dieser AGB nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt sodann als vereinbart, was dem in dieser Weise am nächsten kommt und/oder was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass die Bestimmung eine Lücke aufweisen sollte.